Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB, gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnungen und Apartments zur Beherbergung, die zwischen Sven Raduschewski,  STRANDSTUDIO 19 (im folgende STRANDSTUDIO 19 genannt ) und Dritten (Gast genannt) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von der vorbenannten Gesellschaft.

2. Vertragspartner des Gastes ist Sven Raduschewski.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.


2. RESERVIERUNGEN/BUCHUNG

1. Mit der Durchführung einer Reservierung/Buchung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Apartments erhält der Gast vom STRANDSTUDIO 19 eine Reservierungs-/Buchungsbestätigung. Durch diese Bestätigung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen dem Strandstudio 19 und dem Gast zustande.

2. Angebote von STRANDSTUDIO 19 in Bezug auf verfügbare Apartments sind freibleibend und unverbindlich. STRANDSTUDIO 19 steht es frei den Abschluss eines Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen abzulehnen.

3. Soweit der Gast in einem angebotenen Objekt nur eine Kategorie bucht, hat der Gast keinen Anspruch auf Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung in einer bestimmten Wohnung/Einheit. Branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Reisedaten behält sich STRANDSTUDIO 19 vor.


3. STORNIERUNGSFRISTEN/RÜCKTRITT DES KUNDEN / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN (NO SHOW)

1. Mit der Durchführung einer Reservierung/Buchung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Apartments erhält der Gast vom STRANDSTUDIO 19 eine Reservierungs-/Buchungsbestätigung. Durch diese Bestätigung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen dem STRANDSTUDIO 19 und dem Gast zustande.

2. Angebote vom  STRANDSTUDIO 19 in Bezug auf Verfügbarkeit  sind freibleibend und unverbindlich. DEM STRANDSTDIO 19 steht es frei den Abschluss eines Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen abzulehnen.

3. Soweit der Gast in einem angebotenen Objekt nur eine Kategorie bucht. Branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Reisedaten behält sich das STRANDSTUDIO 19 vor.


4. ÜBERNACHTUNGSPREISE & SONSTIGE PREISE

1. Es haben die vom STRANDSTUDIO 19  zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise Gültigkeit. Geltende und ausgewiesene Preise verstehen sich Brutto und enthalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben.

2. Vom Gast selbst geschuldete lokale Abgaben, wie beispielsweise Kurtaxen sind nicht enthalten.


5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & RECHNUNG

1. Der Preis für die vom Gast gebuchte Übernachtungsleistung ist immer im Voraus durch den Gast zu bezahlen.

2. Eine Aufrechnung durch den Gast gilt als ausgeschlossen, es sei denn die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.

3. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Paypal oder reguläre Banküberweisung.

4. Barzahlung wird nicht akzeptiert.

5. Das STRANDSTUDIO 19  behält sich das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmethoden mit Beträgen für genutzte Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu belasten. Der Gast ermächtigt dem STRANDSTUDIO 19 hierzu ausdrücklich.

6. Mit einer Reservierung geht das Einverständnis des Gastes einher, dass der Gast seine Rechnung als Download oder via E-Mail erhält.


 6. NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER WOHNUNGEN

1. Das reserviertes Apartment steht dem im nach der Buchung bestimmten Zeitraum zur Verfügung.

2. Zur Verfügung gestellten Schlüssel, sind am Abreisetag, einem von STRANDSTUDIO 19 genannten Dritten oder an dem durch STRANDSTUDIO 19 durch Beschilderung und/oder Nachricht ausgewiesen Ablageort in der Wohnung zu hinterlassen.

3. Bei Verlust eines Schlüssels, sowie bei Nichtabgabe entsteht eine Gebühr von 250,00€. Das STRANDSTUDIO 19 ist weiter berechtigt weiteren Ersatz für den hierdurch entstandenen Schaden vom Gast zu erheben, wenn der Schaden 250,00€ übersteigt. Eingeschlossen ist dabei auch der Austausch der betroffenen Schließanlage, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass STRANDSTUDIO 19  ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

4. Eine spätere Abreise (Late Check-out) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen STRANDSTUDIO 19  und dem Gast vereinbart werden.

5. Wenn das STRANDSTUDIO 19  dem Late Check-out zustimmt, ist dem STRANDSTUDIO 19 berechtigt für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00€ je angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Soweit es an einer Zustimmung fehlt, ist dem STRANDSTUDIO 19  berechtigt für jede angefangene Stunde 30,00€ anzusetzen. Bei einer Abreise mehr als 3 Stunden nach dem ursprünglich vereinbarten Check-out wird der volle Übernachtungspreis der Wohnung erhoben, wenn das STRANDSTUDIO 19  zugestimmt hat. Fehlt es an einer Zustimmung, schuldet der Gast neben dem vollen Übernachtungspreis den Ersatz des weiter entstehenden Schadens. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass STRANDSTUDIO 19 in geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

6. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Late Check-out kann der Gast nicht herleiten.

7. Eine frühere Anreise (Early Check-in) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen dem STRANDSTUDIO 19 und dem Gast vereinbart werden.

8. Wenn das STRANDSTUDIO 19 dem Early Check-in zustimmt, ist das STRANDSTUDIO 19 nach Absprache berechtigt für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00€ je angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Early Check-in kann der Gast nicht herleiten.

9. Es gelten außerdem die Hausregeln als Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind zwingend zu beachten (Hausregeln).


7. Überlassung, Weitervermietung, Nutzung

1. Die Weitervermietung oder Weitervermittlung der gebuchten Wohnung ist untersagt. Darunter fällt insbesondere auch die Weitervermittlung der Wohnung oder von Wohnungskontingenten an Dritte zu höheren als den durch STRANDSTUDIO 19 ausgewiesenen Preisen.

2. Gleichermaßen ist eine Abtretung oder der Verkauf von Ansprüchen gegen das STRANDSTUDIO 19 nicht zulässig.

3. In diesen Fällen ist das STRANDSTUDIO 19  berechtigt die Reservierung zu stornieren, insbesondere dann, wenn der Gast bei Abtretung/Verkauf gegenüber Dritten unwahre Angaben über Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.

4. Die Nutzung der Wohnung vom STRANDSTUDIO 19  zu anderen Zwecken als der Beherbergung ist ausdrücklich untersagt.

5. Insbesondere fallen darunter jegliche gewerbliche oder aber illegale Nutzungen.

6. Ohne explizite Zustimmung ist die Nutzung der Wohnungen für Foto- oder Videoaufnahmen ebenfalls untersagt.

7. Das STRANDSTUDIO 19 behält sich im Falle einer Nutzung aus anderen Gründen als der Beherbergung die Reservierung ohne Rückerstattungen zu stornieren und die Mietsache zu räumen.


8. HAFTUNG VOM STRANDSTUDIO 19

1. Das STRANDSTUDIO 19 haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbegrenzt.

2. Ebenfalls haftet das STRANDSTUDIO 19 für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom STRANDSTUDIO 19 beruhen.

3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das STRANDSTUDIO 19 nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast vertrauen darf (Kardinalspflicht).

4. Einer Pflichtverletzung vom STRANDSTUDIO 19 steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich.

5. Weiterführende Schadenersatzansprüche – soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig geregelt – sind ausgeschlossen. Im Falle von Störungen oder Mängeln an den Leistungen vom STRANDSTUDIO 19, wird das STRANDSTUDIO 19  auf unverzügliche Rüge des Gastes oder bei Kenntnis bemüht sein, Abhilfe zu schaffen.

6. Der Gast ist dabei ebenfalls verpflichtet das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beheben und einen etwaig resultierenden Schaden geringzuhalten.

7. Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet dem STRANDSTUDIO 19 unverzüglich auf die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam zu machen.

8. Das STRANDSTUDIO 19 haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein etwaiger Anspruch des Gastes erlischt, wenn er nicht unverzüglich nach dem Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung gegenüber STRANDSTUDIO 19 eine Anzeige macht, mit der Ausnahme dass eine verspätete Anzeige keine Auswirkungen auf die Aufklärung des Sachverhaltes hat.

9. Im Falle der Einbringung von Geldmitteln, Wertgegenständen oder sonstigen Kostbarkeiten ist eine Haftung des Strandstudio 19 und deren Betreiber ausgeschlossen.

10. Das STRANDSTUDIO 19 haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Gäste oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.

11. Jegliche Ansprüche gegenüber dem STRANDSTUDIO 19 verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch das STRANDSTUDIO 19 sowie im Falle von Verletzungen einer Kardinalspflicht.

12. Das STRANDSTUDIO 19 übernimmt keine Haftung für Fundsachen. Ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen von STRANDSTUDIO 19. Fundsachen werden ausschließlich auf Anfrage gegen Entgelt und einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 15,00€ zurückgesendet.

13. Das STRANDSTUDIO 19 verpflichtet sich zur Aufbewahrung von Fundsachen über einen Zeitraum von drei Monaten. Anschließend erfolgt eine Entsorgung.


9. KAUTION

1. Zur Absicherung aller Ansprüche vom STRANDSTUDIO 19 gegenüber dem Gast resultierend aus dem Beherbergungsvertrag ist das STRANDSTUDIO 19 berechtigt, vor der Überlassung von Wohnung nachstehende Sicherheitsleistungen / Kautionen vom Gast zu einzuziehen:

2. Bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten eine Kaution in Höhe von 250,00€.

3. Bei einer Aufenthaltsdauer von drei bis sechs Monaten eine Kaution in Höhe eines monatlichen Übernachtungspreises.

4. Für den Fall einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten ist das STRANDSTUDIO 19 berechtigt die Kaution/Sicherheitsleistung durch eine Vorabautorisierung des Zahlungsmittels zur Abgeltung der Sicherheitsleistung vorzunehmen.

5. Leistet der Gast die Kaution/Sicherheitsleistung nicht, so hat er keinen Anspruch auf den Aufenthalt in der Wohnung.

6. Hat das STRANDSTUDIO 19 dem Gast die Wohnung trotz dessen überlassen, so ist das STRANDSTUDIO 19 zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages berechtigt, wenn die Kaution nicht in einer zu setzenden angemessenen Nachfrist geleistet wird.

7. Das STRANDSTUDIO 19 ist verpflichtet die Kaution innerhalb eines Monates nach Beendigung des Beherbergungsvertrages abzurechnen.


10. KUNDENDATEN

1. Das STRANDSTUDIO 19  erhebt und erfasst verpflichtend E-Mailadressen sowie Telefonnummer des Gastes zur Sicherstellung der Kommunikation.

2. Gleichermaßen ist das STRANDSTUDIO 19  berechtigt ein gültiges Identifikationsdokument bei Check-in digital einzufordern.

3. Für inländische Gäste ist dies ein Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Gästen immer ein Reisepass.

4. Sollte die Identität eines Gastes auf Grund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist das STRANDSTUDIO 19  berechtigt, die Buchung zu stornieren.

5. Das STRANDSTUDIO 19 ist berechtigt die Buchung eines Gastes zu stornieren, sollte die Identität eines Gastes aufgrund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können. 

6. Zur Vermeidung betrügerischer und schadhafter Buchungen setzt das STRANDSTUDIO 19 Softwarelösungen ein, die mittels der vom Gast eingeforderten Daten (E-Mailadresse, Telefonnummer, Kreditkartendaten, Anschrift) für jeden Gast einen „Fraud-Prevention-Score“ ermitteln, um betrügerische Buchungen zu erkennen.

Das STRANDSTUDIO 19 behält sich das Recht vor eine durch das System entsprechend markierte Buchung zu stornieren.


11. BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS

1. Das STRANDSTUDO 19  behält sich das Recht vor und ist berechtigt einen Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

2. Insbesondere liegt dann ein wichtiger Grund vor wenn

a) höhere Gewalt oder andere von das STRANDSTUDIO 19 nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

b) Das STRANDSTUDIO 19 begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung entweder den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder die Außenwirkung bzw. das Image vom STRANDSTUDIO 19 und dessen Standorten in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von das STRANDSTUDIO 19 zuzurechnen ist

c) Buchungen schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen durchgeführt werden; wesentlich kann dabei, jedoch nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein

d) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist oder aber der Wohnungsprostitution dient

e) Im Falle von Weiterverkauf bzw. Weitervermietung und/oder Weitervermittlung (siehe Ziffer 7) Über die Ausübung des Kündigungsrechtes hat IDEE Living den Gast unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

3. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Gastes bei berechtigter Kündigung durch das STRANDSTUDIO 19.

4. Erfolgte eine Kündigung seitens des STRANDSTUDIO 19  wegen eines Umstands, der durch den Gast zu vertreten ist bzw. aus einem Grund gemäß o.g. Ziffer 1, so ist das STRANDSTUDIO 19 berechtigt auch künftige Buchungen, dies gilt auch, wenn diese bereits seitens des STRANDSTUDIO 19  bestätigt sind, des Gastes zu stornieren oder abzulehnen.


12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung des Beherbergungsvertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfordern die Textform. Dies gilt ebenso für die Aufhebung der Textformklausel. Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast allein sind nicht gültig. Der Erfüllungsort sowie der Zahlungsort befinden sich am Sitz des Beherbergungsbetriebs. Der ausschließliche Gerichtsstand im geschäftlichen Verkehr ist der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Falls ein Vertragspartner kein allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und die Bedingungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt, ist ebenfalls der Sitz des Beherbergungsbetriebs als Gerichtsstand festgelegt. Es findet das deutsche Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien vereinbaren eine neue Bestimmung, die dem beabsichtigten Zweck der unwirksamen/nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dies gilt auch für Vertragslücken. Der Beherbergungsbetrieb ist weder zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit noch dazu verpflichtet.